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Kabinett verabschiedet Gesetz zur Gerichtsneuordnung

Zossener Amtgericht bleibt auch, weil es eine rechtsextremistische Szene im Landkreis TF gibt

Potsdam Das Kabinett der Brandenburgischen Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch das die Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke bis 2013 neu geordnet werden sollen. Demnach werde „kein Gerichtsstandort aufgegeben. Die Justiz bleibe in der Fläche präsent. Brandenburg behalte seine bürgernahe Justiz. Die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei werde mit dem neuen Gesetz effektiver. Brandenburg schaffe damit zukunftsfähige Gerichts- und Justizstrukturen“, heißt es in einer Presseerklärung vom 9. August aus dem Justizministerium des Landes Brandenburg. Das Amtsgericht Zossen behalte als mittelgroßes Gericht seine Eigenständigkeit. Betont wird, es gebe „eine rechtsextremistische Szene im Landkreis Teltow-Fläming, die unter anderem in Zossen im Hinblick auf Personalentwicklung und Aktivität einen Schwerpunkt bildet. Als wichtiges Symbol des Rechtsstaats sollte das Amtsgericht in Zossen auch vor diesem Hintergrund erhalten bleiben“. „Der Rückzug der Justiz aus dieser Region wäre ein falsches politisches Signal“, sagte Minister Volkmar Schöneburg. hb