Flüchtlinge in Deutschland – Ein Leben in der Warteschleife?
Abendveranstaltung mit Dr. Tobias Pieper
Politikwissenschaftler, Psychologe und Mitarbeiter der
Opferperspektive Brandenburg
Mittwoch, 09. März 2011
Beginn: 19:00 Uhr
Gemeindesaal, Kirchplatz 4, 15806 Zossen
Flüchtlinge in Deutschland – Ein Leben in der Warteschleife?
Die Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg lädt Sie zu der Abendveranstaltung „Flüchtlinge in Deutschland – Ein Leben in der Warteschleife?“ mit Dr. Tobias Pieper nach Zossen ein.
Flüchtlinge sind nach Definition der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die aufgrund ihrer Religion, Nationalität, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonventionen, der 141 Staaten beigetreten sind, hat sich auch Deutschland verpflichtet Flüchtlingen Schutz zu gewähren.
An die Außengrenzen der Europäischen Union kommen Flüchtlinge meist unter den schwierigsten Bedingungen, seltener gelingt es ihnen, sich nach Deutschland durchzuschlagen. Die Flüchtlingszahlen in Deutschland sind seit vielen Jahren rückläufig. Dies liegt insbesondere daran, dass Europa zunehmend zu einer Festung ausgebaut wird – Flüchtlinge können aufgrund der sogenannten „Drittstaatenregelung“ innerhalb der EU nur in dem Land einen Antrag auf Asyl stellen, dessen Boden sie zuerst betreten haben.
Trotz dieser Tatsachen bestehen in der deutschen Gesellschaft weiterhin viele negative und falsche Bilder über Flüchtlinge: Mit dem Slogan „Das Boot ist voll“ wird Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht und das Vorurteil, „Flüchtlinge beuten das deutsche Sozialsystem aus“, ist weit verbreitet. Was in der Öffentlichkeit dagegen kaum thematisiert wird, sind die Folgen der restriktiven deutschen Asylpolitik für das alltägliche Leben von Flüchtlingen. Ihr Alltag wird in Deutschland von Behörden und gesetzlichen Einschränkungen bestimmt: Kein Arztbesuch ohne Genehmigung, kein Ausflug in den benachbarten Landkreis, ohne dass die Behörden zugestimmt hätten, kaum Möglichkeiten eine Ausbildung zu machen oder zu arbeiten.
Dr. Tobias Pieper geht in seinem Vortrag auf die Geschichte der Flucht- und Arbeitsmigration nach Deutschland, das deutsche Asylrecht sowie das Lagersystem in Deutschland ein. Welche rechtlichen Regelungen bestimmen ein Asylverfahren? Was steckt hinter Begriffen wie Residenzpflicht, Vorrangregelung, Duldung und Abschiebung? Wie gestaltet sich die Lebenswirklichkeit von Flüchtlingen in Brandenburg? Über diese Fragen und den Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland sprechen wir mit Dr. Pieper.
Dr. Tobias Pieper ist Politikwissenschaftler und Psychologe mit den Arbeitsschwerpunkten Lagerunterbringung, Flüchtlingspolitik, Migration und Rassismus. Er arbeitet als Lehrbeauftragter u.a. an der Freien Universität Berlin und ist Mitarbeiter bei der Opferperspektive Brandenburg.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes SPACES statt und wird im Bundesprogramm „XENOS – Integration und Vielfalt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Kooperationspartner der Veranstaltung ist der Bildung und Aufklärung Zossen e.V..
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung per E-Mail oder Fax wird gebeten: anmeldung@boell-brandenburg.de bzw. 0331-20057820. Weitere Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung: Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg, Dortustraße 52, 14467 Potsdam, Tel: 0331-200578-14/15 Fax: 0331-20057820, www.spaces-brandenburg.de.
„MAZ“ und die Wahrheit
In der „Zossener Rundschau“ vom 29./30. Januar findet sich auf Seite 14 ein Bericht (Wortlaut hier)über eine Veranstaltung anläßlich des Holocaust-Gedenktags im Zossener Rathaus unter dem Titel „Doswidanja-Shalom-Guten Tag“. Der Verfasser verbirgt sich unter dem Kürzel „MAZ“.
Nachdem der Autor den Verlauf der Veranstaltung anfangs richtig darstellt fügt er in der letzten Spalte folgende Passage ein:
„Die im Sozialismus angeblich überwundene Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit oder kulturellem Hintergrund wurde bis in die letzten Tage der Sowjetunion mit einem entsprechenden Eintrag in den Pässen jüdischer Sowjetbürger praktiziert. Ein Pass-Vermerk, den jüdische Deutsche nur aus der Nazizeit kennen.“
I.
Dazu ist, belegt durch das Zeugnis zahlreicher Teilnehmer der Podiumsdiskussion, zunächst festzuhalten, dass sich kein Teilnehmer auf dem Podium oder aus dem Publikum inhaltlich oder gar so wörtlich zum Thema Pass- und Meldewesen in der Sowjetunion und in Nazideutschland äußerte. Es handelt sich also um einen bewußten Einschub des Journalisten „MAZ“, der mit der Berichterstattung über das genannte Ereignis nichts zu tun hat. Wie sieht es nun mit der Wahrheit aus?
II.
Zum Wahrheitsgehalt des ersten Satzes der genannten Passage soll auf eine Autorität neueren Datums verwiesen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) führt in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2010 (BVerwG 5 B 38.10) u.a. aus, „dass das Recht des Herkunftsstaates, nämlich hier das sowjetische Recht, einen Nationalitätseintrag in den Inlandspass vorsah“. Es gab also einen Eintrag, aber nicht wegen der „Religionszugehörigkeit oder kulturellem Hintergrund“ sondern wegen der Zugehörigkeit zu einer „Nationalität“. Es wurde festgehalten, dass der Russe Russe war, der Armenier Armenier, der Deutsche Deutscher und der Jude Jude. Er betraf also alle Nationalitäten.
„MAZ“ täuscht hier also seine Leser.
III.
Zum Vergleich mit dem Nationalsozialismus:
Die Juden hatten eine eigene Kennkarte mit einem großen J darauf und mußten den Vornamenzusatz „Sara“ oder „Israel“ tragen, der auch eingetragen wurde. Dieser Zusatz wurde verordnet, soweit der ursprüngliche Name die betroffenen Menschen nicht eindeutig als Juden auswies. Das Tragen des Judensterns stigmatisierte die Juden zusätzlich. Am Ende stand Auschwitz.
„MAZ“ sind diese Tatsachen bekannt, hat er doch sicher eine deutsche Schule nach 1945 besucht und kennt die Geschichte der deutschen Juden einschließlich des Holocaust.
Hier ergeben sich nun Fragen an die „Märkische Allgemeine Zeitung“:
Warum rückt „MAZ“ die sowjetische Pass- und Meldepraxis in die Nähe des nationalsozialistischen Umgangs mit den Juden?
Warum verharmlost „MAZ“ dadurch die Vernichtung der Juden im Nationalsozialismus?
Und warum erfolgt diese Diffamierung ausgerechnet in der Berichterstattung zum 66. Jahrestags der Befreiung von Ausschwitz durch die Rote Armee?
Wer ist nun dieser Journalist „MAZ“, liebe Redaktion der MAZ ? Warum geben Sie ihm Raum in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“? Wer trägt bei Ihnen die Verantwortung für diesen Eklat? Das interessiert – sicher nicht nur in Deutschland.
Wie die Leser des „Stadtblatt“ für dumm erklärt werden
Die Bürgermeisterin unserer Stadt gibt sich bürgerverbunden und ist voll des Lobs für ehrenamtliches Engagement – allerdings, wie die Vorgänge um den diesjährigen Holocaustgedenktag und die jüngste Ausgabe des von der Bürgermeisterin Zossens amtlich und redaktionell verantworteten und aus Steuermittel finanzierten „Stadtblatts“ zeigen, nicht in jedem Falle.
In Vorbereitung des Holocaust-Gedenktages und Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus sollte in diesem Jahr das Nebeneinander verschiedener Veranstaltungen in Zossen verhindert werden.
Mit diesem Gedanken wandte sich die Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ durch ihr Mitglied Kurt Liebau Ende November an die Stadtverordnete Susanne Michler, die in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Veranstaltungen in diesem Sinne organisiert hatte. Auf einem Treffen Anfang Dezember wurde von Kurt Liebau der Gedanke eingebracht, das Gedenken an jüdisches Leben nicht auf den Holocaust zu reduzieren, sondern durch die Information über die Leistungen der deutschen Juden in den verschiedenen Bereichen für Deutschland zu ergänzen. Frau Michler machte den interessanten Vorschlag, eine Diskussion zwischen deutschen und in Deutschland aufwachsenden jüdischen Jugendlichen zu organisieren, während der über gemeinsame aber auch unterschiedliche Sichtweisen gesprochen werden sollte. Herr Liebau begrüßte diesen Vorschlag und sagte die Unterstützung bei der Suche nach deutschen Diskutanten zu. Frau Michler wollte an den Leiter der Gesamtschule herantreten, Herr Liebau an die Lehrer. Frau Michler kündigte an, die Stadtverwaltung von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen.
Im Januar wollte die Stadt die Veranstaltung ankündigen.
Entwurf PM vom 14. Januar (voller Wortlaut hier):
„Die diesjährige Diskussions-Veranstaltung zum Internationalen Holocaust-Gedenktag entstand in einer Kooperation zwischen der Stadtverordneten Susanne Michler und dem Sprecher Kurt Liebau von der im letzten Jahr mehrfach ausgezeichneten Bürgerinitiative „Gesicht zeigen“ mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und wird unterstützt von der Stadt Zossen.“
Frau Michler war mit dieser Darstellung einverstanden, Die BI bat durch Herrn Liebau um Korrektur des Namens der Bürgerinitiative und der Bezeichnung „Sprecher“, denn Herr Liebau ist kein Sprecher der Initiative.
Im korrigierte Entwurf der PM vom 17. Januar (voller Wortlaut hier) las sich der Anteil von Frau Michler und der BI dann so:
„Die diesjährige Diskussions-Veranstaltung zum Internationalen Holocaust-Gedenktag entstand in einer Kooperation zwischen Susanne Michler (Mitglied der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Zossen) und Kurt Liebau – für die im letzten Jahr mehrfach ausgezeichnete Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ – mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und wird unterstützt von der Stadt Zossen.“
Die vorangehenden Entwürfe städtischer Pressemitteilungen zeigen, dass der Bürgermeisterin der Anteil „bürgerschaftlichen Engagements“ am Gelingen des Gedenktages bewußt war. Im „Stadtblatt“ (Wortlaut des Artikels hier) unterschlägt sie diesen Anteil nicht nur, sondern vereinnahmt ihn für die Stadtverwaltung:
„Die diesjährige Diskussions-Veranstaltung zum Internationalen Holocaust-Gedenktag entstand in einer Kooperation zwischen der Stadt Zossen und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.“
Diese „Vergesellschaftung“ ehrenamtlichen Engagements erhält eine zusätzliche pikante Note durch die gleichzeitige ausdrückliche Danksagung an die Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr für die manuelle Betätigung der Sirenen anläßlich des Holocaust-Gedenktages.
Die Bürgermeisterin setzt also fort, wofür sie bereits 2008 in Schwierigkeiten kam: Desinformation, bezahlt vom Steuerzahler!
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