Keine Vereinnahmung der Bürgerinitiative

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass sich die Bürgerinitiative “Zossen zeigt Gesicht” allen Versuchen der Vereinnahmung für die Durchsetzung eigener politischer Zielsetzungen oder für die öffentliche Selbstdarstellung gerade vor der Wahl zur Wehr setzen wird. Wir denken und handeln selbstbewusst und allein! Aus diesem Grund haben wir im Mai 2009 in der Bürgerinitiative folgende Grundsätze für den Umgang mit Parteien und Vereinigungen beschlossen. Sie sind Grundlage unseres Handelns:

Grundsätze

Parteien und politische Vereinigungen sind Teil der Verfassungswirklichkeit in Deutschland und beteiligen sich an der demokratischen Willensbildung in unserem Lande.

In ihnen arbeiten viele Bürger auch unserer Stadt mit, wie auch viele Mitglieder unserer BI gleichzeitig Mitglied in Parteien und politischen Vereinigungen sind. Die Mitglieder von Parteien und politischen Vereinigungen gehören zu den politisch engagierten Bürgern und damit auch für die (politischen) Anliegen unserer Bürgerinitiative (leichter) zu ereichenden Menschen.

Die Arbeitsfelder unserer BI – Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus insbesondere durch Stärkung demokratischer Strukturen und der Zivilgesellschaft – finden ihre Entsprechung in denen der Parteien, die sich als auf dem Boden des Grundgesetzes befindlich betrachten, sowie in denen der parlamentarischen Gremien, in die ihre Vertreter gewählt wurden. Ausgehend von den historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus, dass die fehlende Stärke und mangelnde Bereitschaft der Gegner des Nationalsozialismus zur Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg das Aufkommen des Faschismus ermöglichte, suchen wir ein breites Bündnis zu schaffen. Teil dieses Bündnisses ist nach unserem Verständnis unsere BI, ein Personenbündnis.

Die BI darf deshalb keiner parteipolitischen Ausrichtung unterliegen, sondern ist in ihrer Haltung wie ihrer Arbeit überparteilich.

Diese Feststellungen erfordern Grundsätze des Umgangs der BI mit Parteien und politischen Vereinigungen:

1. Die BI sucht in ihrer Arbeit Berührungspunkte mit der Arbeit politischer Parteien und Vereinigungen sowie parlamentarischen Gremien und Verwaltungen, soweit sie die Arbeitsfelder der BI betreffen und die Parteien und Vereinigungen sich zur Verteidigung des Grundgesetzes bekennen und dazu aktiv sind. Die Parteien und politischen Vereinigungen werden dabei überparteilich, das heißt im Ansatz gleich behandelt.

[Erläuterung: Das heißt, der Kontakt/Berührungspunkte werden gesucht; wenn sich aber eine P/V verweigert, heißt das nicht, dass den anderen von uns aus der Kontakt/Berührungspunkte verweigert werden].

2. Die BI sucht nach Möglichkeiten, die Mitgliedschaft der Parteien und politischen Vereinigungen über ihre Arbeit zu informieren, mit den Mitgliedern zu diskutieren und sie für eine Mitarbeit in der BI zu gewinnen. Dabei können auch Veranstaltungen der P/V genutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Die Veranstaltung bezieht sich auf unsere Arbeitsfelder,

b) Die BI gestaltet ihre Teilnahme inhaltlich und organisatorisch eigenverantwortlich. Kann die Verwirklichung dieses Grundsatzes nicht gewährleistet werden, kann eine Beteiligung an einer Veranstaltung nicht stattfinden. [Erläuterung: Wenn wir zu einer Veranstaltung einer Partei gehen und uns mit einem Infostand vorstellen, dann ist der Infostand ausschließlich Sache der BI; alle Teilnehmer am Infostand stellen sich ausschließlich nur als Mitglieder der BI dar.]

c) Die P/V verpflichten sich, keine Versuche zu unternehmen die BI gegen ihren Willen über Öffentlichkeitsarbeit u.ä. zu vereinnahmen. Wenn ein Verstoß dagegen konstatiert werden muss, berät und entscheidet das Plenum der BI über die Folgen.

3. Über die Kontakte der BI zu Parteien und politischen Vereinigungen und über deren Art und Umfang entscheidet in jedem Fall das Plenum der BI, wobei es dem Sprecherrat, wie jedem Mitglied unbenommen ist, eine Empfehlung auszusprechen.

4. Es steht jedem Mitglied der BI frei, einen auf Beschluss der BI zustande gekommenen Kontakt aktiv mitzugestalten oder nicht. In letzterem Fall bitten wir aber, der BI die Gründe offen darzulegen, um ggf. Korrekturen vornehmen und Befindlichkeiten beachten zu können.