Die Temperaturen steigen. Die Sommerhetze nimmt zu!
Thomas Böhm, Sprecher von Plan B, ist mal wieder unter die Dichter gegangen. Die dem folgenden zugrundeliegenden Böhmschen Texte offenbaren viel über einen von Hass zerfressenen Menschen, zeigen aber vor allem die Techniken, mit denen der Sprecher von Plan B ihm unliebsame Mitbürger diffamiert.
I.
Mal nachgefragt (8. Juli 2010)
http://plan-b-zossen.de/index.php/comments-and-articels/346-mal-nachgefragt)
Dieser Artikel wurde aus dem Netz genommen! Gratulation Herr Böhm zu der Einsicht, dass Ihre Form der politischen Auseinandersetzung, oft diffamierend und schlecht recherchiert, man könnte auch schreiben auf Lügen aufbauend, einfach nur ein Schlag ins Wasser und peinlich ist. Der Beitrag liegt uns natürlich in seiner ursprünglichen Form noch vor.
admin 14. September 2010
Thomas Boehm kommentiert hier nach 3!!! Wochen Wartezeit den Beitrag „Antifaschistisches Aktionswochenende – friedlich, bunt und erfolgreich“ auf der Internetseite der BI „Zossen zeigt Gesicht“ vom 15. Juni 2010 (http://zossen-zeigt-gesicht.de/allgemein/antifaschistisches-aktionswochenende-%E2%80%93-friedlich-bunt-und-erfolgreich/) ohne allerdings per Link dem Leser zu ermöglichen, die Böhmsche Darstellung anhand des Textes zu überprüfen.
Aber erfüllen die von Böhm aufgeführten Textteile nicht die Merkmale des von ihm behaupteten Aufrufes zur Jagd auf Rechtsextreme? Hier der ungekürzte Auszug aus dem Originaltext:
3. Die sogenannten „Nationalen Sozialisten Zossen“ bestätigten erstmals die Identität und Adresse eines Mitgliedes der rechtsextremen Szene. Unter Bezug auf die Berichterstattung in der Presse heißt es auf der Internetpräsenz der „Nationalen Sozialisten Zossen“: „Einmal mehr wurde der vollständige Name mit samt der Anschrift eines Aktivisten veröffentlicht.“ Dieser fotografierte aus dem ersten Stock der Berliner Straße 3, direkt über der Postagentur, die Teilnehmer der Demonstration, um sie wie es in der Presse heißt, „‘erkennungsdienstlich‘ zu behandeln“.
Das Grundstück Berliner Straße 3 ist der Ort der ersten nachgewiesenen jüdischen Wohnstätte in Zossen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gehörte das Grundstück dem jüdischen Händler Wolf Israel. Bis zu den gewaltsamen Ereignissen der Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 und der anschließenden Schließung des Geschäfts befand sich an diesem Ort das Kaufhaus des jüdischen Textilhändlers Viktor Cohen. In den Räumen, aus denen dieser laut Verkündung seiner Mitstreiter dort wohnende Rechtsextremist die Demonstration fotografierte, lebte Viktor Cohen mit seiner Familie.
Die Berliner Straße 3 – ein Symbol für die aktuellen Zossener Zustände. Man darf gespannt sein, was der private Eigentümer des Hauses, die Zossener Bürger, ihre gewählten Vertreter und die Stadtverwaltung gegen diese Zustände unternehmen werden!“
Böhm läßt den wichtigen mittleren Absatz, der die Erklärung für den letzten Absatz ist, einfach weg.
Der letzte Absatz bezieht sich ausdrücklich auf eine Veränderung der „Zossener Zustände“ und die dafür Verantwortlichen! Wer der deutschen Sprache mächtig ist und lesen kann, wird dies unschwer nachvollziehen können. Mit „Zossener Zustände“ beginnt die Überschrift einer zu Beginn diesen Jahres veröffentlichten Analyse der Situation in Zossen, welche das MBT Trebbin publizierte (Text der Analyse unter http://www.gemeinwesenberatung-demos.de/Portals/24/media/UserDocs/regionen/trebbin/Zossener%20%20Zust%C3%A4nde.pdf). Dieser Text wurde auch der Zossener Kommunalpolitik (auch Plan B) zugänglich gemacht.
Fazit: Kein Aufruf vorhanden. Was nun?
Thomas Böhm stellt einfach weitere Behauptungen auf. Zum Landrat heißt es,
„ist doch auch er ein aktives Mitglied dieser BI, in deren Namen teilweise, verfassungsfeindliche Meinungsäußerungen kommen. Arbeitsstellen, Häuserfassaden (Imbissbude) werden durch Farbanschläge gekennzeichnet, Namen, Wohnsitz mit genauer Lagebestimmung, werden veröffentlicht, diese Leute werden quasi der linken Szene ausgeliefert. *(Hier kommt der Artikel 3 Grundrechte Absatz 1 und 3 zum Tragen.)“
Verfassungsfeindliche Meinungsäußerungen aus der BI (wo eigentlich und wer stellt die Verfassungsfeindlichkeit fest? Thomas Böhm?) und der Landrat gehört „aktiv“ in diese Ecke? Und alle nachfolgend angeführten kriminellen Handlungen werden ebenfalls mit der BI (und dem Landrat!) in Verbindung gebracht. (Beweise braucht Th. B. nicht! Aber: Welchen Namen mit Anschrift von Rechtsextremisten hat die BI jemals veröffentlicht? Mir ist neu, dass Polizei und Staatsschutz der Auffassung sind, dass die BI „Arbeitsstellen und Häuserfassaden (Imbissbude)“ durch Farbanschläge gekennzeichnet hat. Aber mit solchen Kleinigkeiten hält sich ein Thomas Böhm nicht auf.
„Die BI vergeudet keinen einzigen Gedanken daran, mit diesen Leuten überhaupt in einen Dialog zu treten, nein, diese Leute werden bewusst ausgegrenzt. …
Beweis war das Haus der Demokratie, wo zu Eröffnung alle erwünscht waren, nur nicht die Rechten! Was ist das, bitteschön, für ein Demokratieverständnis, wo ist da Toleranz, wofür es sogar Preise für die BI gab?“
Meine Toleranz hat Grenzen! Wenn von erwachsenen Zossener Rechtsextremen behauptet wird, der Holocaust hätte nie stattgefunden, wenn von „diesen Leuten“ behauptet wird, Hitler sei ein großer deutscher Staatsmann, auf alle Fälle kein Verbrecher, wenn der Bundesrepublik und unserer Demokratie das Existenzrecht abgesprochen wird, wenn von Leuten von „diesen Leuten“ u.a. auch mein Geld, meine Bücher, meine Ausstellung, überhaupt mein Beitrag zum Haus der Demokratie buchstäblich in Rauch aufgelöst wird, bin ich nicht bereit, in einen „Dialog“ (worüber eigentlich?) zu treten.
Zum Abschluss die schon wiederholt gebrachten Behauptungen von
- einer „Gewaltspirale“ in der Stadt (eine Gewaltspirale beruht immer auf Gewalt und Gegengewalt. Gewalt von rechts sehe ich, die Belege von Gegengewalt von links in Zossen bleibt Böhm natürlich schuldig)
- einer „Steuerung“ der BI durch das „gesamte linke Lager“ (wieviel Personen machen eigentlich das Lager aus? Thomas Böhm hat da ja scheinbar den Überblick. Und wie wird die BI denn „gesteuert“?)
- einer „Unterstützung“ vom „gesamten, politisch linken Lager in Zossen“
- der angeblichen Aufgabe der BI, die Wiederwahl der Bürgermeisterin zu verhindern; der Kampf gegen Rechtsextremismus sei nur ein Deckmantel
Nur – Behauptungen werden nicht wahrer, wenn Th: Böhm sie ständig wiederholt!
II.
Nun mal Butter bei die Fische (9. Juli 2010)
(http://plan-b-zossen.de/index.php/comments-and-articels/347-nun-mal-butter-zu-die-fische)
Dieser Text zeigt, dass Böhm mit der Dummheit bzw. ideologischen Verbohrtheit seiner Leser fest rechnet.
Die Kernaussage Böhms, auf der alle nachfolgenden Hassatacken gegen die BI und gestandene Zossener Bürger fußen, lautet:
„Wer sich einmal die Zeit nimmt und die Seiten des Verfassungsschutzes Brandenburg durchstöbert, findet unter „Extremismus“ eine sehr aufschlussreiche Auflistung von verbotenen Gruppierungen aus der rechten Szene, seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.Bis Jahresende 2009 waren dies 112 seit 1952! Statistisch gesehen also ca. zwei pro Jahr!
Nun kommen die interessanten Zahlen: Ganze 5 (fünf) !!!! Vereinigungen davon wurden seit 1990 vom Land Brandenburg verboten. Das letzte Verbot stammt aus dem Jahre 2006. Zwei waren es im Jahre 2005 und je eine 1997 und 1995.
Seit Gründung des Bundeslandes Brandenburg stellt die SPD entweder allein oder mit wechselnden Partnerparteien die Regierung. Es obliegt entweder der Bundes- oder Landesregierung derartige Gruppierungen zu verbieten und nicht etwa Stadtverwaltungen und deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.“
Thomas Böhm vertraut darauf, dass die Leser seine Behauptungen nicht nachprüfen. Er suggeriert, dass diese 5 Verbote in 20 Jahren unter SPD-Regierung so ziemlich das letzte wären.
Rechnen wir mal nach der Böhmschen „Statistik“: Wenn Brandenburg auch schon 60 Jahre Zeit gehabt hätte wären „statistisch gesehen“ 15 Verbote ergangen. Wenn nur alle 11 alten Bundesländer in den 60 Jahren „statistisch gesehen“ 15 Verbote ausgesprchen hätten, wären wir „statistisch gesehen“ bei 165 Verboten allein in der alten Bundesrepublik statt der realen 112 für Gesamtdeutschland.
Lassen wir die „Statistik“ und wenden wir uns der Realität der fünf „neuen“ Bundesländer zu. Dazu heißt es im Anhang zum Bericht 2009 des Verfassungsschutzes Brandenburg zu den Verboten seit 1990 bis 2009:
Brandenburg 5, Sachsen 2, Sachsen-Anhalt 1, Mecklenburg-Vorpommern 1 und Thüringen 0 Verbote. Dass heißt Brandenburg hat mehr Verbote erlassen als alle anderen vier „neuen“ Bundesländer.
Sind die 0 Verbote in Thüringen nun 20 Jahren CDU-Regierung geschuldet oder unterliegt das Verbot rechtsextremistischer Organisationen vielleicht doch anderen Kriterien als einer bestimmten Partei in Regierungsverantwortung?
Thomas Böhm schreibt:
„Es obliegt entweder der Bundes- oder Landesregierung derartige Gruppierungen zu verbieten und nicht etwa Stadtverwaltungen und deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.“
Hätte er die Liste der Verbote gelesen, dann wären ihm sicher noch das Bundesverfassungsgericht, Regierungsbezirkspräsidenten usw. begegnet, aber auch das Oberhaupt der Stadt Marburg in Hessen, dass am 1. April 1960 den „Bund nationaler Studenten (BNS) Hochschulgruppe Marburg/Lahn“ verbot.
Thomas Böhm behauptet:
„In Potsdam weiß man, wie schwierig dies [ein Verbot] ist, ohne unsere Verfassung und die Grundgesetze zu ändern! Die Schlappe mit einem NPD Verbot sitzt denen allen noch tief in den „Klamotten“.
Die Verbotspraxis der Bundesrepublik zeigt das volle Gegenteil der Böhmschen Aussage. Es müssen nicht die Verfassungen und Grundgesetze geändert werden, um ein Verbot auszusprechen (Nebenbei: es gibt in der Bundesrepublik nur ein Grundgesetz und Landesverfassungen der Bundesländer).
Thomas Böhm zählt dann eine Reihe von Namen von Mitgliedern der BI ohne Berufs- oder Amtsbezeichnung auf. Nur bei Herrn Domke ist das kirchliche Amt „Pfarrer“ vermerkt. Das passiert bei Thomas Böhm sicher nicht aus Versehen. Und weiter schreibt er zu diesem Personenkreis:
„… bisher ist nur zu erkennen, dass, von den oben genannten Protagonisten [also auch „Pfarrer Domke“- K.L.], die Verhinderung einer Wiederwahl 2011 von Bürgermeisterin Schreiber an wichtigster und somit 1. Stelle steht“.
Nachdem Thomas Böhm (wiederum ohne Beweise) den Landrat mit verfassungsfeindlichen und aus meiner Sicht kriminellen Machenschaften in Verbindung bringt, nun die Behauptung, eine kirchliche Amtsperson betreibe die Verhinderung der Wiederwahl der Bürgermeisterin. Natürlich wieder ohne Beweise.
Meine erste Forderung an die Bürgermeisterin und Mitstreiterin von Plan B in Sachen Demokratie und Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wäre deshalb: Machen Sie den Hasstiraden eines Herrn Böhm ein Ende und tragen Sie gemeinsam mit den Bürgern und politischen Verantwortlichen in unserer Stadt dazu bei, die „Zossener Zustände“ (beschrieben unter http://www.gemeinwesenberatung-demos.de/Portals/24/media/UserDocs/regionen/trebbin/Zossener%20%20Zust%C3%A4nde.pdf) zu überwinden…
Kurt Liebau, Zossen