Wichtiges Urteil zum Thema Vermietung an Nazi: Niederlage für Thor Steinar

Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Entscheidungen veröffentlicht, die es der rechtsextremen Firma Thor Steinar aus der Nähe von Königs Wusterhausen erheblich erschweren könnten, neue Ladengeschäfte zu eröffnen. Gegenwärtig betreibt die Firma zwölf Läden, davon einen im Land Brandenburg (in der Cottbuser Bahnhofstraße).

Gewerbetreibende sind danach verpflichtet, Vermieter vor Vertragsabschluss über einen geplanten Verkauf von Thor Steinar und anderen Produkten der rechten Szene zu informieren. Andernfalls können Vermieter die Naziläden räumen lassen. Vermieter von Thor Steinar-Läden in Magdeburg und Berlin hatten auf Räumung geklagt. Sie sahen sich “arglistig getäuscht”, weil die Mieter lediglich angegeben hatten, “Textilien, Schuhe und Accessoires” verkaufen zu wollen. Dass es sich dabei um Produkte für die rechte Szene handelte und deshalb auch mit Protesten und negativer Berichterstattung zu rechnen ist, war verschwiegen worden. Das aber hätten die Mieter bei den Vertragsverhandlungen unaufgefordert mitteilen müssen, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XII ZR 192/08 und XII ZR 123/09)

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