Weiterer Prozess gegen Nazi in Zossen

m 17. Februar 2012 stand erneut ein in Zossen über mehrere Jahre aktiver und bekannter Nazi vor Gericht. Er musste sich wegen der Störung einer Gedenkveranstaltung vor dem Gericht verantworten. Cristoph S. hatte es bislang nicht weit bis zum Amtsgericht wohnte er doch direkt daneben. Dieses Mal kam er in Begleitung von zwei Justizbeamten: Christoph S. verbüßt derzeit eine mehrmonatige Haftstrafe in der JVA Brandenburg. Gemeinsam mit Daniel Teich hatte er noch im Jahre 2009 aus dem Internetcafe, das ein bekannter Nazitreff und offensichtlich Umschlagplatz für den Handel mit Kinderpornografie war, Computer gestohlen. Damit wurde seine Bewährungsstrafe, die er wegen anderer Straftaten aus den Vorjahren hatte, in eine achtmonatige Haftstrafe „umgewandelt“.

Der aktuelle Prozess war schnell zu Ende: der Straftäter war umfänglich geständig, so bedurfte es keiner Zeugenaussage mehr. Für die Störung der Gedenkveranstaltung wurde eine weitere Bewährungsstrafe verhängt, sodass er sich nach der Haftentlassung für 4 Jahre bewähren muss. Sein Anwalt stimmte dem Strafmaß zu und erklärte, dass sich sein Mandant von der Nazi-Szene losgesagt hätte und auch mit Daniel T. schon „seit langem“ kein Kontakt besteht. Dass dies nicht stimmt wissen wir. Immerhin hat Christoph S. seinen ehemaligen (?) Freund Daniel T. zu seinem 3-tägigen Prozess im November 2011 mehrfach begleitet. Offen blieb auch bei der Verhandlung, warum keine Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes erfolgte. Auch hierfür gab es mehrere Zeugen am 27. Januar 2010.