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Anschlag auf Wohnhaus des Sprechers der BI Zossen zeigt Gesicht

Erneute Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten und Gewalt in Zossen

 

Am Morgen des 07. Oktober 2012 wurde ein Anschlag auf das Wohnhaus des Sprechers der BI „Zossen zeigt Gesicht“ verübt. Es entstand erhebliche Sachbeschädigung. Zwei Tage zuvor, wurden schon im Stadtpark von Zossen mehrere Hakenkreuze und rechtsextremistische Parolen geschmiert. Diese wurden von aufmerksamen Bürgern bei der Polizei angezeigt und von der BI „Zossen zeigt Gesicht“ zwischenzeitlich unkenntlich gemacht.

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Werner Robert Dalen – Das Schicksal eines Zossener Rechtsanwalts zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus

Werner Robert Dalen
Das Schicksal eines Zossener Rechtsanwalts zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus

Für die Recherche konnten wir auf Erkenntnisse zurückgreifen, die das Projekt “Spurensuche. Jüdisches Leben in Zossen 1925 – 1945″ erbracht hat. Das Projekt wurde 2006 unter der Trägerschaft des Jugendfreizeitklubs Leo e.V. und in Zusammenarbeit mit dem BAZ e. V. und der Gesamtschule „Geschwister Scholl“ Dabendorf abgeschlossen. Die seinerzeit entstandene Dauerausstellung über jüdisches Leben in Zossen ist mit dem Brand des Hauses der Demokratie im Januar 2010 zerstört worden. Werner Dalen wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten aus der Mitte der bürgerlichen, christlich-konservativen Gesellschaftskreise in Zossen durch die „Rassegesetze“ schlagartig und willkürlich herausgerissen und umgebracht. Nun soll am letzten frei gewählten Wohnort von Werner Dalen ein Stolperstein verlegt werden. Ein entsprechender Antrag wurde jetzt an die Stadtverwaltung Zossen gestellt.

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Zossen zeigt Gesicht

Am 3. September 2012 wurde vor dem Landgericht Potsdam endlich die viel zu lange dauernde juristische Aufarbeitung des Brandes des Hauses der Demokratie mit der endgültigen Verurteilung des Haupttäters Daniel T. abgeschlossen. Nach dem Prozess im November 2011 hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, um eine mildere Strafe als die 44 Monate Haft zu erhalten.
Begründet wurde dies von ihm damit, dass er seit über zwei Jahren nicht mehr politisch tätig sei und bei der Bildung der Gesamtstrafe Fehler gemacht wurden. Der Richter des Landgerichtes folgte dem nicht und bestätigte die Strafe in ihrer gesamten Höhe. Vom Staatsanwalt kam dazu der Hinweis, dass Daniel T. noch während des Prozesses in Zossen mehrfach betont hat, dass er seiner Überzeugung, Nationalsozialist zu sein, treu bleiben wird und seine politischen Aktivitäten nach der Haftentlassung fortsetzen möchte.