„MAZ“ und die Wahrheit

In der „Zossener Rundschau“ vom 29./30. Januar findet sich auf Seite 14 ein Bericht (Wortlaut hier)über eine Veranstaltung anläßlich des Holocaust-Gedenktags im Zossener Rathaus unter dem Titel „Doswidanja-Shalom-Guten Tag“. Der Verfasser verbirgt sich unter dem Kürzel „MAZ“.

Nachdem der Autor den Verlauf der Veranstaltung anfangs richtig darstellt fügt er in der letzten Spalte folgende Passage ein:

Die im Sozialismus angeblich überwundene Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit oder kulturellem Hintergrund wurde bis in die letzten Tage der Sowjetunion mit einem entsprechenden Eintrag in den Pässen jüdischer Sowjetbürger praktiziert. Ein Pass-Vermerk, den jüdische Deutsche nur aus der Nazizeit kennen.“

I.

Dazu ist, belegt durch das Zeugnis zahlreicher Teilnehmer der Podiumsdiskussion, zunächst festzuhalten, dass sich kein Teilnehmer auf dem Podium oder aus dem Publikum inhaltlich oder gar so wörtlich zum Thema Pass- und Meldewesen in der Sowjetunion und in Nazideutschland äußerte. Es handelt sich also um einen bewußten Einschub des Journalisten „MAZ“, der mit der Berichterstattung über das genannte Ereignis nichts zu tun hat. Wie sieht es nun mit der Wahrheit aus?

II.

Zum Wahrheitsgehalt des ersten Satzes der genannten Passage soll auf eine Autorität neueren Datums verwiesen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) führt in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2010 (BVerwG 5 B 38.10) u.a. aus, „dass das Recht des Herkunftsstaates, nämlich hier das sowjetische Recht, einen Nationalitätseintrag in den Inlandspass vorsah“. Es gab also einen Eintrag, aber nicht wegen der „Religionszugehörigkeit oder kulturellem Hintergrund“ sondern wegen der Zugehörigkeit zu einer „Nationalität“. Es wurde festgehalten, dass der Russe Russe war, der Armenier Armenier, der Deutsche Deutscher und der Jude Jude. Er betraf also alle Nationalitäten.

„MAZ“ täuscht hier also seine Leser.

III.

Zum Vergleich mit dem Nationalsozialismus:

Die Juden hatten eine eigene Kennkarte mit einem großen J darauf und mußten den Vornamenzusatz „Sara“ oder „Israel“ tragen, der auch eingetragen wurde. Dieser Zusatz wurde verordnet, soweit der ursprüngliche Name die betroffenen Menschen nicht eindeutig als Juden auswies. Das Tragen des Judensterns stigmatisierte die Juden zusätzlich. Am Ende stand Auschwitz.

„MAZ“ sind diese Tatsachen bekannt, hat er doch sicher eine deutsche Schule nach 1945 besucht und kennt die Geschichte der deutschen Juden einschließlich des Holocaust.

Hier ergeben sich nun Fragen an die „Märkische Allgemeine Zeitung“:

Warum rückt „MAZ“ die sowjetische Pass- und Meldepraxis in die Nähe des nationalsozialistischen Umgangs mit den Juden?

Warum verharmlost „MAZ“ dadurch die Vernichtung der Juden im Nationalsozialismus?

Und warum erfolgt diese Diffamierung ausgerechnet in der Berichterstattung zum 66. Jahrestags der Befreiung von Ausschwitz durch die Rote Armee?

Wer ist nun dieser Journalist „MAZ“, liebe Redaktion der MAZ ? Warum geben Sie ihm Raum in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“? Wer trägt bei Ihnen die Verantwortung für diesen Eklat? Das interessiert – sicher nicht nur in Deutschland.